Meldung von Unfällen (Meldung von schwerwiegenden unerwünschter Ereignisse SAE)
Akern ist nach den Richtlinien des Europäischen Medizinprodukte Gesetzes (93/42/EWG) verpflichtet den nationalen Behörden, d.h. der zuständigen Behörde für Medizinprodukte, Unfälle oder Beinahe-Unfälle zu melden.
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